der
otten software GmbH
Röntgenring 7
40878 Ratingen
nachfolgend otten software
Teil A:
Geschäftsbedingungen für das Erstellen von
IT-Lösungen und IT-Consulting
otten software ist ein auf IT-Lösungen und IT-Beratung
spezialisiertes Unter-nehmen. Soweit im Zusammenhang mit dem Anbieten und
Erstellen von IT-Lösungen Beratungsleistungen einhergehen oder gesondert
erbracht werden oder Softwarekomponenten von otten software eingesetzt oder
Softwarekom-ponenten von otten software erstellt werden, geschieht dieses nach
Maßgabe der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1 Allgemeines
1.1 Vereinbarungen
einzelner Aufträge können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitern oder
weiter einschränken. Diese Geschäftsbedingungen gelten ohne besonderen Hinweis
auch für alle weiteren Aufträge eines Auftraggebers. Allgemeine
Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die in einzelnen Bestimmungen von
diesen Bedingungen abweichen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von
otten software ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt werden. Das Erbringen
von Leistungen und Lieferungen ohne diese schriftliche Form begründet nicht die
stillschweigende Anerkennung der Ge-schäftsbedingungen des Auftraggebers.
Änderungen und Ergänzungen die-ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
wirksam, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung
den geänderten bzw. ergänzenden Bestimmungen in schriftlicher Form
widerspricht. Alle übrigen Bestimmungen bleiben bei Widerspruch durch den
Auftraggeber wirksam.
2 Werkleistungen
2.1 Die
Verantwortung für eine Werkleistung liegt nur dann bei otten software, wenn dem
Vertragsabschluß über diese Leistung eine detaillierte Leistungsbeschreibung
zugrunde liegt, der otten software durch Annahme des Vertrages zugestimmt hat.
Diese Leistungsbeschreibung muss eine genaue Beschreibung der
Ausführungsbedingungen, Leistungsmerkmale und Termine der Leistungsdurchführung
enthalten. Darüber hinaus sind im Vertrag die Kriterien für eine Abnahme der
erbrachten Leistung zu spezifizieren.
3 Dienstleistungen
3.1 Dienstleistungen
werden von otten software nach bestem Wissen ausgeführt. Da diese der Natur
nach zur Beratung und Unterstützung des Auftraggebers durchgeführt werden,
gewährleistet die otten software nicht das Erreichen ei-nes speziellen
Ergebnisses. Die von der otten software erbrachten Arbeitsergebnisse werden dem
Auftraggeber am Ende der Vertragslaufzeit übergeben. Die Weisungsbefugnis über
Mitarbeiter von otten software im Rahmen von Projekten verbleibt in jedem Fall
bei otten software.
4 Liefer-
und Leistungstermine
4.1 Liefertermine,
sowie Termine zum Erbringen von Leistungen, gelten nur dann als verbindlich,
sofern sie in den entsprechenden Verträgen als zugesichert gekennzeichnet sind.
Alle Termine werden von otten software nach bestem Wissen angegeben. Diese
Angaben stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere
infolge Höherer Gewalt und der Verzögerung von Lieferungen und Leistungen
Dritter. Treten unvorhersehbare Ereignisse ein, so erfolgt eine angemessene
Verlängerung der Liefer- und Leistungszeiten.
4.2 Bei der
Versäumung der Frist für eine Leistung oder Teilleistung durch otten software
kann der Auftraggeber otten software eine dreiwöchige Nachfrist set-zen. Nach
Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber das Recht, von diesem Ver-trag mit sofortiger
Wirkung zurückzutreten. otten software hat das Recht, nach Fristablauf aus
wichtigem Grunde von diesem Vertrag zurückzutreten.
5 Vertragsabschluss
5.1 Verträge
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Im Falle von Lieferungen
übermittelt otten software hierzu eine schriftliche Auftragsbestäti-gung. Im
Falle von Dienstleistungen / Werkleistungen wird die schriftliche Form durch
spezielle Dienstleistungsverträge bzw. Werkverträge gewahrt.
5.2 Alle
Angebote otten software sind freibleibend, sofern im Angebot nichts
Gegenteiliges bestimmt ist.
5.3 Begründete
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen otten software,
die Ausführung von Leistungen und Lieferungen von der Vor-auszahlung der
gesamten oder eines Teils der vereinbarten Vertragssumme abhängig zu machen.
Wird diese Vorauszahlung nicht nach einer angemessenen Frist erbracht, so otten
software berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6 Preise
und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle
Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Zahlungen
sind 14 Tage netto Kasse nach Rechnungsstellung fällig.
6.3 Honorare
werden auf Stundensatzbasis mit dem jeweils vertraglich ver-einbarten
Stundensatz verrechnet. Ohne Angabe eines Stundensatzes gelten 125 Euro / h als
vereinbart.
6.4 Reisezeiten
sind Arbeitszeiten und werden mit dem jeweils vereinbarten Stundensatz
abgerechnet.
6.5 Reisekosten
(Bahnfahrt 1. Klasse, Flug Business class, 0,50 Euro je PKW-Kilometer) und
sonstige Auslagen (z. B. Spesen, Übernachtungen) werden nach Beleg abgerechnet.
6.6 Im
Verzugsfall ist otten software berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu
verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der
Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber otten software nur berechtigt,
soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber aus
anderen als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
7 Abnahme
7.1 Abnahme
von Konzepten
Mit der Abnahme der Konzepte erklärt der Auftraggeber
gegenüber otten soft-ware, dass das von otten software gelieferte Konzept dem
vertraglich vereinbarten Umfang in der üblichen Qualität entspricht. otten
software wird dem Auftraggeber die Bereitstellung des Konzeptes zur
Abnahmeprüfung mindestens eine Woche vorher ankündigen. Bei erneutem Aufruf zur
Abnahme nach einer Abnahmeverweigerung entfällt diese Ankündigungsfrist. Die
Verweigerung der Abnahme erfolgt in Form eines bei der Abnahmeprüfung zu
erstellenden Protokolls über festgestellte Fehler. Das Protokoll muss eine
Beschreibung der Fehler und deren Kategorisierung enthalten. Die Fehler werden
wie folgt kategorisiert:
Kategorie 1: Keine
bedeutenden Auswirkungen auf die Nutzbarkeit. Die Nut-zung des Konzeptes ist
nicht oder nur unwesentlich einge-schränkt.
Kategorie 2: Bedeutende
Auswirkungen auf die Nutzbarkeit. Die Nutzung des Konzeptes ist wesentlich
eingeschränkt.
Die Zuordnung von Fehlern zu den Fehlerkategorien erfolgt in
Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und otten software
Hat otten software nachgewiesen, dass das von otten software
gelieferte Kon-zept dem vertraglich vereinbarten Umfang in der üblichen
Qualität entspricht und sind dabei keine Fehler der Kategorie 2 aufgetreten,
ist die Abnahme durch den Auftraggeber zu erklären. Im Fall berechtigter
Abnahmeverweigerung beginnt nach erneuter Bereitstellung zur Abnahme eine
angemessene Abnahmefrist von längstens 1 Wochen Dauer.
Fehler der Kategorie 1 werden, soweit möglich, noch während
der Abnahme-prüfung behoben. Nach der Abnahme verbleibende Fehler der Kategorie
1 werden im Rahmen eines gemeinsam abzustimmenden Zeitplanes behoben.
Wird die Abnahme innerhalb der Abnahmefrist weder
ausgesprochen noch verweigert, gelten die Konzepte mit dem Ablauf von 2 Wochen
nach Bereitstel-lung zur Abnahmeprüfung als abgenommen, sofern nicht der
Auftraggeber otten software innerhalb dieser Frist Fehler der Kategorie 2
mitgeteilt hat.
7.2 Abnahme
der Realisierungsergebnisse
Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber gegenüber otten
software, dass die von otten software gelieferte Software und die begleitenden
Dokumente der vertraglichen Leistungsbeschreibung entsprechen. otten software
wird dem Auftraggeber die Bereitstellung zur Abnahmeprüfung mindestens eine
Woche vorher ankündigen, um hierdurch einen Verzug der weiteren
Leistungserbrin-gung zu verhindern. Bei erneutem Aufruf zur Abnahme nach einer Abnahmeverweigerung
entfällt die Ankündigungsfrist.
Die Abnahme der Software erfolgt durch die Erfüllung der im
Testkonzept fest-gelegten Testfälle, bei fehlendem Testkonzept durch Sichtung
durch den Auf-traggeber. Während der Abnahmeprüfung werden festgestellte Fehler
wie folgt kategorisiert:
Kategorie 1: Keine
bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität und Nutz-barkeit. Die Nutzung der Software ist nicht oder nur
unwesent-lich eingeschränkt.
Kategorie 2: Die
Funktionalität der Software ist nicht soweit beeinträchtigt, dass die Software
nicht genutzt werden kann. Der Fehler kann wirtschaftlich vertretbar mit
organisatorischen oder sonstigen Hilfsmitteln umgangen werden.
Kategorie 3: Bedeutende
Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit der Software, eine Nutzung der
Software ist nicht möglich oder erheblich eingeschränkt. Ein Umgehen des
Fehlers mit wirtschaftlich vertretbaren organisatorischen oder sonstigen
Hilfsmitteln ist nicht möglich.
Die Zuordnung von Fehlern zu den Fehlerkategorien erfolgt in
Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und otten software.
Hat otten software das Funktionieren der Software gemäß der
vertraglich fest-gelegten Leistungsbeschreibung nachgewiesen und sind dabei
keine Fehler der Kategorie 3 aufgetreten, ist die Abnahme durch den
Auftraggeber schriftlich zu erklären. Im Fall berechtigter Abnahmeverweigerung
beginnt nach erneuter Bereitstellung zur Abnahme eine angemessene Abnahmefrist
von längstens 2 Wochen Dauer.
Fehler der Kategorie 1 und 2 werden, soweit möglich, noch während
der Ab-nahmeprüfung behoben. Nach der Abnahme verbleibende Fehler dieser
Kategorien werden im Rahmen der Gewährleistung gemäß einem gemeinsam erstellten
Zeitplan behoben.
Wird die Abnahme innerhalb der Abnahmefrist weder
ausgesprochen noch verweigert, gilt die Software mit dem Ablauf von vier Wochen
nach Bereitstel-lung zur Abnahmeprüfung als abgenommen, sofern nicht der
Auftraggeber otten software innerhalb dieser Frist Fehler der Kategorie 3
mitgeteilt hat. Die Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
8 Mitwirkungspflicht
des Auftraggebers
8.1 Beratungsleistungen
werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten
Informationen erbracht; auf deren Grundlage werden auch
Kosten-Nutzen-Einschätzungen für den Einsatz der IT-Lösung, insbesondere der
notwendigen Zusammensetzung der Hard- und Software vorgenommen. Eine rechtliche
oder steuerrechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.
8.2 Der
Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass otten software sämtliche relevanten
Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung
erforderlich sind oder von otten software als erforderlich angesehen werden.
9 Rücktritt
9.1 otten
software ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles
der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn
a) die
Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung
aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz
Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
b) begründete
Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspart-ners entstanden
sind, und dieser auf Begehren von otten software weder Vorauszahlung leistet
noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;
c) über das
Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag
auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kosten-deckenden Vermögens
abgewiesen wird;
d) der
Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Anga-ben
gemacht hat;
e) nach
Einholung einer Bonitätsauskunft Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Vertragspartners entstehen.
9.2 Unbeschadet
der Schadenersatzansprüche von otten software sind im Falle des Rücktritts
bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Ver-tragspartner noch
nicht übernommen wurde, sowie für von otten software er-brachte
Vorbereitungshandlungen. otten software steht stattdessen auch das Recht zu,
die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
9.3 Tritt der
Vertragspartner aus Gründen, die nicht von otten software zu verantworten sind,
oder tritt otten software berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein
Schadenersatz in Höhe des für otten software entstandenen Aufwan-des, zumindest
aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart.
9.4 Der
Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer otten software zur
Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr ver-pflichtet ist.
10 Haftung
10.1 otten
software haftet nur für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, fehlender
schriftlich zugesicherter Eigenschaft und nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Ansprüche
müssen spätestens drei Monate nach Eintritt des vermeintlichen Grundes
schriftlich bei otten software geltend gemacht werden. Nicht rechtzei-tig
angezeigte Ansprüche verfallen unwiderruflich.
10.3 Bestehen für
Lieferungen und Leistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter, so
haftet otten software nicht. Insbesondere ist die Haf-tung bei Nichtbeachtung
der Lizenzbedingungen von Software ausge-schlossen.
10.4 In jedem
Falle ist die Haftung auf die Höhe des Nettobetrages der Rechnung der
vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung, die den Schaden ausge-löst
hat, beschränkt.
10.5 otten
software haftet im Übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht) und dabei nur für vorhersehbare
Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im übrigen
ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit gemäß des vorangegangenen Satzes ist auf die Summe
von 20.000 Euro beschränkt. Die Haftung
für mittelbare Schäden, Folgeschäden aus Mangel, entgangenem Gewinn oder
entgangener Einsparung ist ausgeschlossen.
11 Vertraulichkeit
11.1 otten
software verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des
Auftraggebers vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Kenntnis-nahme
Dritter zu schützen. Dies gilt auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
anderer Firmen, die der otten software im Rahmen ihrer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt geworden sind. Soweit otten software bei der Durchführung
dieses Vertrages Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,
wird otten software diese ebenfalls vertraulich behandeln und ausschließlich
zur Erfüllung der geforderten Beratungsleistungen verwenden. Die Unterlagen
werden nach Abschluss der Beratungsleistung dem Auftraggeber auf Wunsch
unverzüglich ausgehändigt. Sofern der Aufttaggeber für die Beratungsleistung
eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat, steht otten software ein Zurückbehaltungsrecht
an den Unterlagen bis zum vollständigen Ausgleich der Vergütung durch den
Auftraggeber zu.
12 Treuepflichten
12.1 Der
Vertragspartner und otten software verpflichten sich zur gegenseitigen
Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder die
Beschäfti-gung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern von otten software
durch den Vertragspartner, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig
ge-wesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zu-sammenarbeit ohne
Absprache mit otten software.
13 Software
13.1 Bei
Lieferung von Software von Fremdherstellern gelten über die Bedin-gungen von
otten software hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des
Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Auftraggeber deren
Geltung ausdrücklich an.
14 Verwendung
von Daten des Auftraggebers
14.1 Die otten
software ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem
Auftraggeber betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verar-beiten.
15 Ausfuhrgenehmigung
15.1 Eventuell
für die Ausfuhr der gelieferten Leistung notwendige Zustimmungen des
Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft
sind vom Auftraggeber in eige-nem Namen und auf eigene Kosten
einzuholen. Die Versagung einer sol-chen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den
Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
16 Allgemeine
Bestimmungen
16.1 Änderungen
und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
16.2 Mitarbeiter
von otten software sind zum Abschluss/Änderung oder Aufhebung vertraglicher Vereinbarungen
nicht berechtigt. Eine von den im Auftrags-formular und den vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung kann otten software
daher nur gegen sich gelten lassen, wenn diese durch die gesetzlichen Vertreter
von otten software schrift-lich bestätigt wurde.
16.3 Sollten
einzelne enthaltene Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine ungültige oder
unklare Bestimmung wird so ersetzt, dass sie dem wirtschaftli-chen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Die Ver-einbarung unterliegt dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für sämtliche aus und
im Zusammenhang mit dieser Vereinba-rung sich ergebenden Streitigkeiten wird
Ratingen vereinbart.
Teil B:
Geschäftsbedingungen für den Handel mit Hard-, Soft-ware und
sonstigen Waren
otten software ist ein auf IT-Lösungen spezialisiertes
Unternehmen. Werden Produkte von otten software oder Produkte von Partnern über
otten software vertrieben, gelten die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
17 Allgemeines
/ Vertragsabschluß
17.1 Kaufverträge
kommen erst durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbe-stätigung oder
die Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
17.2 Die
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung von otten software.
18 Lieferfrist
18.1 Die
vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
18.2 Die
Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die
Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
18.3 Lieferverzögerungen,
die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und
Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von otten software nicht zu
vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird otten software in
wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Gerät otten software
mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
19 Lieferung,
Versand, Gefahrenübergang
19.1 Teillieferungen
gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Die Versandart, den
Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann otten software nach
ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen
gibt. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt
unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl
offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem
Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem
Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu
können.
20 Preise und
Zahlungsbedingungen
20.1 Für die
Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder
Auftragsbestätigung.
20.2 Die Preise
von otten software verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne gesondertes
Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Alle Preisangaben
verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
20.3 Zahlungen
sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. In den Hardwareprei-sen ist, soweit
nicht anders vereinbart, keine Software enthalten. Es wird kein Skonto gewährt
20.4 Im
Verzugsfall ist die otten software berechtigt, die gesetzlichen Verzugszin-sen
zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
20.5 Der Kunde
ist zur Aufrechnung gegenüber der otten software nur berechtigt, soweit seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die
Geltendmachung von zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus anderen, als
aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
21 Umtausch
bzw. Rücknahme
21.1 Umtausch
bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von otten
software schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensen-dungen wird
grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Waren-wertes belastet,
soweit nicht anders vereinbart.
21.2 Mit Öffnen
der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheber-rechtsschutz an. Der
Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind de-fekt oder nicht lesbar.
22 Eigentumsvorbehalt
22.1 otten
software behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständi-gen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist otten software berechtigt, die
Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der
Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
22.2 Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer unverzüglich otten
software schriftlich zu benachrichtigen.
22.3 Der
Besteller ist nicht berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang ohne
besondere Vereinbarung mit otten software weiter zu verkaufen.
23 Gewährleistung
/ Haftungsausschluss
23.1 Die otten
software gewährleisten für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferda-tum, dass die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
23.2 Ansprüche
müssen spätestens drei Monate nach Eintritt des vermeintlichen
Gewährleistungsgrundes schriftlich bei otten software geltend gemacht wer-den.
Nicht rechtzeitig angezeigte Ansprüche verfallen unwiderruflich.
23.3 Gebrauchte
Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
23.4 Keine Gewähr
übernimmt otten software für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für
Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder
netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender
Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind.
23.5 Die
Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an
Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der otten software oder
durch Personen vornehmen lässt, die nicht von otten software autorisiert
wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
23.6 Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der
Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche
ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §377, 387 HGB.
23.7 Soweit ein
Mangel der Kaufsache vorliegt, ist otten software nach ihrer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in
Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfiehlt otten software
die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige
Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsaus-schluss gilt nicht
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
23.8 Ist otten
software zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die
Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind
Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der
Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen. Soweit nicht anders
ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus
welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. otten software haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Ansprüchen nach § 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet otten software nicht, es sei
denn, dass otten software den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung
erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
24 Rücktritt
und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestel-lungen
24.1 otten
software kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine Zahlungseinstel-lung, die
Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung
des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete
Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers
bekannt werden. Wenn otten software vom Vertrag zurücktritt oder wenn die
Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat,
dann hat der Kunde otten software für ihre Aufwendung und den entgangenen
Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die
pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass
Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens behält sich otten software das Recht vor, diesen
geltend zu machen.
25 Software,
Literatur
25.1 Bei
Lieferung von Software gelten über die Bedingungen von otten software hinaus
die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
26 Verwendung
von Kundendaten
26.1 otten
software ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
27 Ausfuhrgenehmigung
27.1 Eventuell
für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes
für gewerbliche Wirtschaft sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene
Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt
den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
28 Gerichtsstand,
Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
28.1 Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den §4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Ratingen
ver-einbart; otten software ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
28.2 Bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
28.3 Im
grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht